logo pro votum

Sozialversicherungspflichtig oder doch nicht?

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen

Viele Deutsche vertrauen darauf, dass sie in der Sozialversicherungspflicht stehen. Daher zahlen sie monatlich ihre Beiträge – oft unnötigerweise. Doch berechtigt das Zahlen von Sozialversicherungsbeiträgen nicht automatisch zum Bezug späterer Leistungen.

Konkret kann dies bedeuten, dass auch bei jahrelanger Beitragszahlung keine Unterstützung gewährt wird. Hierbei ist es gleich, ob es sich um Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld oder Rentenzahlungen bei verminderter Erwerbsfähigkeit handelt. Auch Rehamaßnahmen und Kindererziehungszeiten fallen in diesen Bereich. Aufschluss über einen tatsächlichen Schutz im Leistungsfall kann nur durch eine sorgfältige Überprüfung festgestellt werden. Dies geschieht in einem offiziellen Statusfeststellungsverfahren. Das Ergebnis garantiert Rechtssicherheit.

Wir unterstützen unsere Klienten bis zur letzten Instanz mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir sind der einzige Verfahrens- und Prozesskostenfinanzier Deutschlands auf diesem prekären Gebiet. Denn ohne die Finanzierung des Prozesses ist kaum jemand in der Lage, diesen bis zur letzten Instanz durchzuhalten. Bei uns jedoch kommt die Rechnung erst ganz zum Schluss.

Wir arbeiten mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, sodass ein Rundum-Service für die Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung angeboten werden kann. Zumeist wird auf der Basis eines Erfolgshonorars gearbeitet. Das endgültige Honorar richtet sich also nach dem tatsächlich erzielten Rückzahlungsbetrag.

Mit einem kostenfreien Schnelltest können Sie Ihren Sozialversicherungsstatus kontrollieren. Das Ergebnis zeigt auf, ob ein Handlungsbedarf besteht oder nicht. Der Sozialversicherungsstatus ist vor Eintritt eines Leistungsfalles zu überprüfen.

Der Durchschnitt der festgestellten Sozialversicherungsfreiheit beträgt bei unseren Mandanten ca. € 583,00 monatlich.

Eine durchschnittliche Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge liegt bei € 68.236,00 pro Person. Eine eventuelle Rückzahlung kann in eine selbst gewählte Vorsorge investiert oder auch vollständig auf dem Rentenversicherungskonto gelassen werden. Auch bei dieser Entscheidung können Sie voll auf unsere Unterstützung bauen.

Lassen Sie sich ganz unverbindlich von uns beraten.

Wir freuen uns auf Sie.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Kontaktformular Pro Votum - Partnerseite

Einwilligungserklärung

Ihr Ansprechpartner:
Karl-Heinz Siedler
Kooperationspartner der GFVV
Marktplatz 17
71665 Vaihingen an der Enz
Mobil: 0170-4304478
E-Mail: tkservices-partner@gfvv24.de