Erfahren Sie mehr über die Mitgliedschaft bei einer Unterstützungskasse

Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um die am längsten bestehende Form der betrieblichen Altersvorsorge. Als Unterstützungskassen bezeichnet man rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die über ein Vermögen verfügen. Unternehmen können auf freiwilliger Basis Mitglied einer solchen Unterstützungskasse werden, wenn sie für ihre Mitarbeiter Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gewähren möchten. Wir beraten Sie, wenn es um einen effizienten Leistungs- und Finanzierungsplan geht. Es bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, die Versorgungsleistungen zu finanzieren.

Dies kann zum einen kongruent rückgedeckt erfolgen, oder es kommt ein Reservepolster ins Spiel. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um mehr über eine Mitgliedschaft zu erfahren oder um sich über die Übernahme von Versorgungswerken zu informieren.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich noch heute umfassend in Sachen Absicherung und Vorsorge beraten zu lassen – kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch!